Lernen Sie unsere Kompetenz im Bereich Hinweisgeberschutz kennen und laden Sie hier die Broschüre für detaillierte Informationen zu unserem Hinweisgebersystem mit Ombudsperson als PDF herunter – natürlich kostenfrei.

Klicken Sie hierzu einfach auf den Link.

Während die Mehrheit der Anbieter von Hinweisgebersystemen lediglich eine Lösung zur Übermittlung von Hinweisen vorhält, bieten wir ein Hinweisgebersystem mit Ombudsperson, das die eingehenden Hinweise inhaltlich filtert, auf Plausibilität prüft und Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreitet.

Unser Whistleblower System lässt sich zudem einfach in die bestehende IT-Infrastruktur integrieren.

Weitere Vorteile unseres Hinweisgebersystem mit Ombudsperson entnehmen Sie bitte unserer Broschüre.

Unsere Preise:

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson
im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: sofort verfügbar
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Hinweisgebersystem (www.hinweisgebermeldestelle.de):
E-Mail-Adresse, Messenger (Signal, Threema), Postanschrift, verschlüsseltes Kontaktformular
Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Monitoring der Kanäle durch eine Ombudsperson
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Gut zu wissen: Die standardmäßige Bearbeitung des eingegangen Hinweises durch die Ombudsperson ist in der monatlichen Pauschale enthalten. Erst wenn die Ombudsperson nach Absprache mit Ihnen tiefer in den Sachverhalt einsteigt oder persönlich (digital oder analog) mit dem Hinweisgeber spricht, berechnen wir 100 €/h - und das minutengenau und transparent.
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Ombudsperson für bestehende Meldekanäle
im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: derzeit ca. 2 Werktage
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Stundenbasierte Abrechnung der Ombudsperson: 100 €/h (monatliche Abrechnung):
Monitoring Ihrer bestehenden Meldekanäle durch eine Ombudsperson
Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen
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Mit der individuellen Sachverhaltsaufklärung der eingegangenen Hinweise können Sie uns gesondert beauftragen.

Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Hinweisgebersystem einfach integriert

Unser Hinweisgebersystem lässt sich im Handumdrehen an jeder Stelle in Ihre bestehende Internetseite integrieren. Verlinken Sie hierfür einfach unsere Hinweisgeber Meldestelle (www.hinweisgebermeldestelle.de) an der gewünschten Stelle Ihrer Homepage.

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