Unternehmen verpflichtet Hinweisgeber Meldestelle einzurichten
Um den Schutz der Hinweisgeber in Deutschland zu verbessern, sollen Unternehmen eine interne Hinweisgeber Meldestelle einrichten, an die sich hinweisgebende Personen wenden können.
Von den Regelungen direkt betroffen sind alle Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben (§ 12 Abs. 2 HinSchG-E). Für Arbeitgeber ab 250 Mitarbeitenden gilt die Verpflichtung sofort nach Inkrafttretens des Gesetzes. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht § 42 HinSchG-E eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023 vor.
Als interne Meldestelle für Hinweisgeber dürfen auch Dritte beauftragt werden, an die sich die Beschäftigten wenden können (§12 Abs. 1 HinSchuG-E). Bei Konzernen genügt eine Hinweisgeber Meldestelle für den gesamten Konzern. Externe Meldestellen werden zuständige Behörden unter anderem auf Bundes- und Länderebene sein sowie bei der BaFin und beim Bundeskartellamt.
Identitätsschutz für Hinweisgebende steht im Fokus
Dem Schutz der Identität der hinweisgebenden Person kommt dabei eine besondere Rolle zu. So darf nur der Person die Identität bekannt sein, welche die Meldung bearbeitet. Dagegen verboten sind Strafaktionen, wie etwa Kündigungen, Versagung von Beförderungen oder Abmahnungen. Wird dagegen verstoßen und entsteht der hinweisgebenden Person ein Schaden, ist dieser zu ersetzen. Schadenersatzpflicht besteht ebenso für die hinweisgebende Person bei grober oder vorsätzlicher Falschmeldung.
Bei möglichen Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bestraft werden.
Mit welchen Bußgeldern muss ich rechnen?
Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro hat zu erwarten, wer eine Meldung oder die darauffolgende Kommunikation verhindert (oder dies versucht), wer verbotene Repressalien ergreift (oder dies versucht) oder wer vorsätzlich oder fahrlässig das Vertraulichkeitsgebot missachtet.
Mit Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000 Euro muss rechnen, der keine interne Meldestelle einrichtet oder diese nicht betreibt.
Intelligente Hinweisgeber Meldestelle von Intelli Revolution
Intelli Revolution bietet Ihnen eine intelligente Hinweisgeber Meldestelle, die alle Anforderungen an eine interne Meldestelle für Hinweisgeber erfüllt und alle Bedürfnisse der im Prozess Betroffenen berücksichtigt.
Alle eingehenden Meldungen werden durch die Ombudsperson überwacht (24/365). Es erfolgt eine Ersteinschätzung und die Bestätigung der Meldung an den Hinweisgebenden innerhalb der gesetzlichen Frist.

Auf Grundlage der Ersteinschätzung entscheiden Sie selbst über die weitere Vorgehensweise und wer die Investigation durchführen soll. Auch hier bieten wir kompetente Unterstützung an und können auf ein Netzwerk von Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, IT-Expert:innen etc. zurückgreifen. Ihre Ombudsperson bleibt hierbei stets an Ihrer Seite.
Was unterscheidet unsere Hinweisgeber Meldestelle von anderen Angeboten?
Wir wissen um die Bedeutung ethischen Handelns. Die rechtzeitige Erfassung von Compliance-Verstößen durch unsere Hinweisgeber Meldestelle führt zu einer Steigerung des Vertrauens in Ihr Unternehmen, verhindert teure Bußgeldverfahren und schützt Sie vor möglichen Reputationsschäden.

Die gängigen Hinweisgebersysteme stellen die Anonymität der Hinweisgebenden nur bedingt sicher. Dagegen schaffen wir mit unserer digitalen Hinweisgeber Meldestelle einen vertrauensvollen Kommunikationskanal für Hinweisgebende und ermöglichen eine fachgerecht Bearbeitung der eingehenden Hinweise.
So wird jede eingehende Meldung 24/365 von Jurist:innen gesichtet, ausgewertet und den Entscheidern entsprechende Handlungsempfehlungen unterbreitet. Unsere Hinweisgeber Meldestelle ist zudem für jede Unternehmensgröße geeignet und kann mühelos in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden.
Alle Vorteile auf einen Blick:

Wir konnten Sie von den Vorteilen unserer intelligenten Hinweisgeber Meldestelle überzeugen und Sie möchten die EU-Whistleblower-Richtlinie mit uns gemeinsam umsetzen? Dann entscheiden Sie sich für eines der umfassenden Leistungspakete.
Drei Pakete zur Auswahl
Onboarding (einmalig 500 €): Das digitale Hinweisgebersystem wird individuell auf Ihr Unternehmen angepasst (z.B. Logo, Impressum, Texte). Zudem erhalten Sie von uns eine Checkliste zur Einführung und Textbausteine als Formulierungshilfe zur Bekanntmachung und Erläuterung Ihrer Hinweisgebermeldestelle.
Die individuelle Sachverhaltsaufklärung nach eingehenden Hinweisen beauftragen Sie gesondert.
Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.