Unternehmen zur Einrichtung eines Hinweisgebersystem verpflichtet
Der Schutz von Hinweisgebern in Deutschland soll nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 27. Juni 2022 verbessert werden. Aus diesem Grund sind Unternehmen dazu verpflichtet, intern ein Hinweisgebersystem einzurichten, sodass Whistleblower über vertrauliche Kommunikationskanäle mögliche Straftaten und Ethikverstöße melden können.
Die gesetzliche Regelung betrifft alle Unternehmen, die 50 oder mehr Mitarbeitende beschäftigen (§ 12 Abs. 2 HinSchG-E). Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen ein entsprechendes Hinweisgebersystem unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes einführen. Dagegen gilt für Betriebe mit 50 bis 249 Mitarbeiter:innen eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.
Rechtens ist es Übrigens auch, für die Ausübung der Funktion eines internen Hinweisgeber-Systems Dritte zu beauftragen, an die sich Beschäftigte wenden können (§12 Abs. 1 HinSchuG-E). Wenn es sich beim Unternehmen um einen Konzern handelt, ist ein einziges Hinweisgebersystem für den ganzen Betrieb ausreichend.
Im Zentrum steht der Identitätsschutz der hinweisgebenden Personen
Eine wesentliche Rolle kommt dem Aspekt des Schutzes der Identität der Personen zu, die Hinweise geben: Ausschließlich die Person, welche die Meldung bearbeitet, darf Details zur Identität der hinweisgebenden Personen erhalten. Unter ein Verbot hingegen fallen zum Beispiel Abmahnungen, die Versagung von Beförderungen oder Kündigungen. Kommt es zu einem Verstoß und entsteht hierdurch dem Hinweisgeber ein Schaden, muss dieser ersetzt werden.
Für die Person, die den Hinweis gibt, existiert hingegen eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn eine Falschmeldung auf vorsätzliche oder grobe Weise erfolgt.
Als Ordnungswidrigkeiten einzustufen und mit Geldstrafen belegt sind Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz.
In welcher Höhe liegen die Bußgelder?
Wer für die Verhinderung einer Meldung oder der entsprechenden erforderlichen Kommunikation verantwortlich ist oder versucht hat, eine Meldung oder die Kommunikation zu verhindern, muss mit einem Bußgeld bis 100.000 Euro rechnen.
Dasselbe gilt, wenn verbotene Repressalien ergriffen werden oder der entsprechende Versuch unternommen wird. Auf dieselbe Weise wird verfahren, wenn Personen das Gebot der Vertraulichkeit auf fahrlässige Weise missachten.
Mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro müssen Betriebe rechnen, die kein internes Hinweisgebersystem einrichten oder ein solches nicht betreiben.
Das Hinweisgebersystem von Intelli Revolution – intelligent!
Ein intelligentes Hinweisgeber-System wird von Intelli Revolution angeboten: Das Hinweisgebersystem des Hamburger Startups erfüllt nicht nur alle Anforderungen an ein internes Hinweisgebersystem, sondern lässt sich auch einfach in die bestehende Prozesslandschaft integrieren.
Die intelligente Hinweisgeber Meldestelle ist in zwei Varianten erhältlich:
Beim Basis-Paket kommunizieren der Hinweisgebende und die Ombudsperson über eine firmenindividuelle E-Mail-Adresse (unternehmensname@hinweisgebermeldestelle.de), eine Sammel-Mobil-Nummer für Signal-Messanger (Text- und Sprachnachrichten) oder unsere Postanschrift.
Beim Komfort-Paket buchen Sie ein digitales Hinweisgebermeldesystem und bieten dem Hinweisgebenden die Option, über eine Webseite, einem E-Mail-Kanal und eine digitale Whistleblower-Telefon-Hotline (VoiceBot) Hinweise an die Ombudsperson zu übermitteln.
Plausibilitätsprüfung und Ersteinschätzung durch Ombudsperson
Jede eingehende Meldung wird dabei von einer Ombudsperson 24/7 überwacht und inhaltlich gefiltert. Zum Service gehören selbstverständlich auch eine erste Einschätzung sowie die Meldungsbestätigung an die hinweisgebende Person binnen der gesetzlich festgelegten Frist.
Nachdem die Ersteinschätzung vorgenommen wurde, entscheiden Sie selbst, wie weiter verfahren und von wem die Investigation durchgeführt werden soll. Und sollten sie kompetente Unterstützung benötigen, können Sie sich auf unser Netzwerk von Rechtsanwält:innen, IT-Expert:innen etc. verlassen.
Alle Vorteile des Portals auf einen Blick:

Wir konnten Sie von unserem Hinweisgebersystem überzeugen?
Dann setzen Sie mit uns gemeinsam die EU-Whistleblower-Richtlinie gesetzeskonform um.
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