Das Hamburger StartUp Intelli Revolution bietet Unternehmen ab sofort ein Hinweisgebersystem Hamburg, das alle Anforderungen an eine Whistleblower Meldestelle erfüllt. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 27. Juli 2022 verpflichtet ein Hinweisgebersystem als interne Meldestelle für Whistleblower einzuführen. Arbeitgeber, die mehr als 250 Mitarbeitende haben, müssen diese Verpflichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes erfüllen. Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Die betroffenen Betriebe können auch Dritte mit der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystem beauftragen. Konzerne dürfen eine Meldestelle für das gesamte Haus in Anspruch nehmen. Das familiengeführte Unternehmen Intelli Revolution aus Hamburg hat ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem entwickelt und richtet dieses für seine Kundschaft ein.

Über dieses können Hinweisgeber über vertrauliche Kommunikationskanäle mögliche Missstände rund um die Uhr melden. Die eingehenden Meldungen werden 24/7 von einer Ombudsperson überwacht. Zu den Meldekanälen des Hinweisgebersystem Hamburg zählen eine E-Mail-Adresse, Kommunikationsoptionen für Text- und Sprachnachrichten sowie die Möglichkeit zu einem persönlichen Austausch mit der Ombudsperson.

Hinweisgeberschutzgesetz als Grundlage für Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem Hamburg hat das Ziel die Identität des Whistleblowers zu schützen. So sollen mögliche Konsequenzen wie Strafaktionen, Kündigungen oder andere Behinderungen in diesem Bereich weitestgehend vermieden werden. Das wird erreicht, indem die Anonymität des Mitarbeitenden sichergestellt wird. Gleichzeitig erhalten Unternehmen auch eine Stärkung ihrer Rechte, da auf diese Weise der Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz vermieden wird. Denn es fallen Bußgelder an, wenn Personen daran gehindert werden, als Whistleblower auf Missstände hinzuweisen.

Ein Unternehmen, das keine interne Meldestelle zur Verfügung stellt, kann mit Geldbußen von bis zu 20.000 Euro belangt werden. Ein höheres Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällt an, wenn bei einer Meldung Repressalien angewandt werden sowie durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit das Vertraulichkeitsgebot missachtet wird.

Hinweisgebersystem Hamburg konform mit Whistleblower Richtlinie

Unternehmen, die noch keine interne Hinweisgeber Meldestelle eingerichtet haben, erhalten mit Intelli Revolution nun ein sehr modernes Hinweisgebersystem Hamburg. Dieses erfüllt alle Anforderungen des Gesetzgebers. Die wesentlichen Informationen und Daten werden anonym bereitgestellt und können gelesen, bearbeitet sowie geschlossen werden.

Die eingehenden Hinweise werden fachgerecht bearbeitet und rund um die Uhr von qualifizierten Jurist:innen gesichtet. Auch die Auswertung und das Aussprechen von Handlungsempfehlungen erleichtern das weitere Vorgehen.

Darüber hinaus lässt sich das Hinweisgebersystem Hamburg einfach in die bestehende Prozesslandschaft eingliedern. Jeder Fall wird durch einzelne Bearbeitungsschritte nachvollziehbar, um intelligente Handlungsschritte einzuleiten.

Überzeugen Sie sich selbst von unseren kostensparenden und gesetzeskonformen Leistungspakten – mit oder ohne Portalanbindung. Es ist sicher das Passende für Sie dabei.

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson
im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: sofort verfügbar
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Hinweisgebersystem (www.hinweisgebermeldestelle.de):
E-Mail-Adresse, Messenger (Signal, Threema), Postanschrift, verschlüsseltes Kontaktformular
Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Monitoring der Kanäle durch eine Ombudsperson
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen: 100 €/h (monatliche Abrechnung)
Gut zu wissen: Die standardmäßige Bearbeitung des eingegangen Hinweises durch die Ombudsperson ist in der monatlichen Pauschale enthalten. Erst wenn die Ombudsperson nach Absprache mit Ihnen tiefer in den Sachverhalt einsteigt oder persönlich (digital oder analog) mit dem Hinweisgeber spricht, berechnen wir 100 €/h - und das minutengenau und transparent.
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im Monat
49 €
Einrichtungsgebühr: 79 €, Einrichtungsdauer: derzeit ca. 2 Werktage
Abrechnung jährlich im Voraus, kündbar jährlich
Stundenbasierte Abrechnung der Ombudsperson: 100 €/h (monatliche Abrechnung):
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Persönliches Treffen auf Wunsch des Hinweisgebers
Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach Eingang eines Hinweises
Umfassende Plausibilitätsprüfung von Hinweisen
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